Wie hoch muss dein Stundensatz sein, damit am Ende wirklich Geld bleibt? Mit „Wunschgehalt geteilt durch 160“ liegst du fast immer zu niedrig. In diesem Artikel rechnest du den Stundenverrechnungssatz sauber aus: mit Lohn, Maschine, Material und Gemeinkosten. Der Rechner nimmt dir die Arbeit ab.
Die kurze Antwort
- So berechnest du den Stundensatz: Rechne zuerst aus, was dich eine verkaufte Stunde kostet. Dann schlägst du Gewinn und eventuell Umsatzsteuer drauf.
- Der Wunschlohn geteilt durch 160 Stunden reicht nicht. Urlaub, Krankheit, Akquise und Vorsorge fehlen darin.
- Vier Blöcke bestimmen den Satz: Mensch, Maschine, Material und Gemeinkosten. Bei einer Dienstleistung fallen Maschine und Material meist weg.
- Das Verfahren heißt differenzierte Zuschlagskalkulation. Der Rechner unten nimmt dir die Arbeit ab.
- Das Ergebnis ist dein Stundenverrechnungssatz. Das ist der Preis, den du pro verkaufter Stunde verlangen musst.
Warum „Wunschgehalt geteilt durch 160“ nicht reicht
Viele Einsteiger rechnen so: Ich will 3.500€ im Monat. Ein Monat hat etwa 160 Arbeitsstunden. Also verlange ich rund 22€ pro Stunde.
Diese Rechnung ist zu niedrig. Sie behandelt dich wie einen Angestellten. Der bekommt Urlaub, Feiertage und Krankheit bezahlt. Als Selbstständiger bekommst du nichts davon bezahlt.
Dazu kommen Stunden, die du nicht abrechnen kannst. Du schreibst Angebote und machst die Buchhaltung. Du suchst neue Kunden. Diese Zeit bringt keinen Cent, ist aber Arbeit.
Es fehlen noch drei weitere Dinge. Du zahlst Kranken-, Pflege- und Rentenvorsorge allein. Du brauchst Software, Versicherungen und vielleicht ein Konto für dein Geschäft. Und du willst am Ende Gewinn machen, nicht nur dein Gehalt.
Die Zuschlagskalkulation sammelt alle diese Kosten und legt sie auf eine verkaufte Stunde um. Dieser Rechner folgt dem Schema aus der Betriebswirtschaft.
Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt
Die Fachwörter klingen schwerer, als sie sind. Hier die Übersicht:
- Stundenverrechnungssatz: der Preis, den du für eine verkaufte Stunde verlangst. Er deckt alle Kosten und enthält deinen Gewinn.
- Einzelkosten: Kosten, die du einem Auftrag direkt zuordnen kannst. Beispiele sind dein Lohn und das Material.
- Gemeinkosten: Kosten, die für alle Aufträge zusammen anfallen. Beispiele sind Miete, Software und Steuerberatung.
- Zuschlag: ein Prozentsatz, mit dem du Gemeinkosten auf die Einzelkosten aufschlägst.
- Herstellkosten: alles, was nötig ist, um die Leistung zu erbringen. Das sind Material, Lohn und Maschine mit ihren Gemeinkosten.
- Selbstkosten: Herstellkosten plus Verwaltung und Vertrieb. Das ist deine Untergrenze. Darunter machst du Verlust.
- Unternehmerlohn: der Lohn, den du dir selbst zahlst. Ein Unternehmer hat kein Gehalt, deshalb setzt du ihn selbst an.
- Verkaufbare (produktive) Stunde: eine Stunde, die du einem Kunden berechnen kannst.
Das Schema der differenzierten Zuschlagskalkulation
Differenziert heißt: Jede Kostenart bekommt ihren eigenen Zuschlag. Die einfache (summarische) Kalkulation nimmt dagegen nur einen einzigen Zuschlag auf alle Kosten. Das geht schnell. Es ist aber ungenau, wenn du Material und Maschine hast.
Das Schema läuft von oben nach unten. Jede Zeile baut auf der vorigen auf.
| Schritt | Was gehört hinein | Zuschlag auf |
|---|---|---|
| Materialkosten | Materialeinzelkosten plus Materialgemeinkosten | Material |
| Fertigungskosten | Lohnkosten plus Fertigungsgemeinkosten plus Maschinenkosten | Lohn |
| Herstellkosten | Materialkosten plus Fertigungskosten | |
| Selbstkosten | Herstellkosten plus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten | Herstellkosten |
| Stundensatz netto | Selbstkosten plus Gewinn und Wagnis | Selbstkosten |
| Stundensatz brutto | Netto plus Umsatzsteuer, wenn du sie ausweisen musst | Netto |
Bei einer reinen Dienstleistung sind Material und Maschine null. Dann bleiben Lohn, Gemeinkosten und Gewinn. Das Schema bleibt aber dasselbe.
Mehr zur Steuer bei kleinen Geschäften findest du in Kleingewerbe Steuern.
So rechnet der Rechner
Der Rechner geht in fünf Schritten vor.
- Verkaufbare Stunden: Er zieht von 365 Tagen die Wochenenden (104 Tage), Feiertage, Urlaub und Krankheit ab. Der Rest mal Arbeitsstunden pro Tag mal Anteil verkaufbarer Stunden ergibt die verkaufbaren Stunden im Jahr.
- Lohn je Stunde: Wunschgehalt mal Monate mal (1 plus Vorsorge) geteilt durch die verkaufbaren Stunden.
- Fertigungskosten: Lohn plus Zuschlag auf den Lohn plus Maschinenkosten. Die Fertigungsgemeinkosten liegen auf dem Lohn inklusive Vorsorgezuschlag.
- Selbstkosten: Herstellkosten plus Zuschläge für Verwaltung und Vertrieb.
- Stundensatz: Selbstkosten plus Gewinn. Bei Regelbesteuerung kommen 19% Umsatzsteuer für den Bruttopreis dazu.
Zwei Zahlen darunter helfen bei der Planung. Der Tagessatz ist der Stundensatz mal die Arbeitsstunden pro Tag. Er gilt, wenn du wirklich alle Stunden des Tages verkaufst. Der nötige Monatsumsatz zeigt, was du bei deinen verkaufbaren Stunden einnehmen musst. Er ist die Zahl, an der du dich im Alltag messen kannst.
Die Ampel erscheint, wenn du deinen aktuellen Satz einträgst. Grün heißt: Dein Satz deckt Kosten und Gewinnaufschlag. Gelb heißt: Er deckt nur die Kosten. Rot heißt: Du liegst unter deinen Selbstkosten.
Dein Ergebnis kannst du per WhatsApp, E-Mail oder Link teilen oder ausdrucken. Wegen der Rundung können einzelne Zeilen um 1 Cent abweichen.
Zwei Rechenbeispiele zum Nachrechnen
Beide Beispiele nutzen die Startwerte aus dem Rechner. Das sind Annahmen und keine Marktwerte. Trag sie ein, dann siehst du dieselben Zahlen.
Beispiel 1: Dienstleistung
Angenommen, du bietest eine Dienstleistung an, zum Beispiel als virtuelle Assistenz. Du willst 3.500€ brutto im Monat. Dein Zuschlag für Vorsorge liegt bei 25%. Es gibt 10 Feiertage, 25 Urlaubstage und 10 Tage Krankheit oder Fortbildung. Du arbeitest 8 Stunden am Tag und verkaufst davon 70%.
Zuerst die Stunden. 365 minus 104 Wochenendtage minus 10 minus 25 minus 10 ergibt 216 Arbeitstage. Mal 8 Stunden sind 1.728 Stunden. 70% davon sind 1.209,6 verkaufbare Stunden.
Der Lohn: 3.500€ mal 12 Monate mal 1,25 sind 52.500€ im Jahr. Geteilt durch 1.209,6 Stunden sind das 43,40€ je verkaufter Stunde. Der Rest folgt dem Schema:
| Zeile | Betrag pro Stunde |
|---|---|
| Lohnkosten | 43,40€ |
| Fertigungsgemeinkosten (20% vom Lohn) | 8,68€ |
| Fertigungskosten und Herstellkosten | 52,08€ |
| Verwaltungsgemeinkosten (10%) | 5,21€ |
| Vertriebsgemeinkosten (8%) | 4,17€ |
| Selbstkosten, deine Untergrenze | 61,46€ |
| Gewinn und Wagnis (10%) | 6,15€ |
| Stundensatz netto | 67,60€ |
| Umsatzsteuer (19%) | 12,84€ |
| Stundensatz brutto | 80,45€ |
Der Tagessatz bei 8 verkauften Stunden liegt bei 540,83€. Für 3.500€ Lohn plus alle Kosten brauchst du im Monat rund 6.814,50€ Umsatz netto. Der naive Satz aus 3.500€ geteilt durch 160 Stunden wäre nur 21,88€. Dein echter Satz ist rund dreimal so hoch.
Beispiel 2: Produktion oder Handwerk
Angenommen, du fertigst etwas mit einer Maschine. Alle Werte bleiben wie in Beispiel 1. Dazu kommen Material und Maschine:
- Materialeinzelkosten: 12€ je Arbeitsstunde, Materialgemeinkosten 10%.
- Maschine: 24.000€ Anschaffung, 8 Jahre Nutzung, 2.400€ laufende Kosten im Jahr, 3% kalkulatorischer Zins.
- Die Maschine läuft 1.500 Stunden im Jahr, pro Arbeitsstunde 0,5 Maschinenstunden.
| Zeile | Betrag pro Stunde |
|---|---|
| Materialeinzelkosten | 12,00€ |
| Materialgemeinkosten (10%) | 1,20€ |
| Materialkosten | 13,20€ |
| Lohnkosten | 43,40€ |
| Fertigungsgemeinkosten (20% vom Lohn) | 8,68€ |
| Maschinenkosten (3,84€ mal 0,5) | 1,92€ |
| Fertigungskosten | 54,00€ |
| Herstellkosten | 67,20€ |
| Verwaltungsgemeinkosten (10%) | 6,72€ |
| Vertriebsgemeinkosten (8%) | 5,38€ |
| Selbstkosten, deine Untergrenze | 79,30€ |
| Gewinn und Wagnis (10%) | 7,93€ |
| Stundensatz netto | 87,23€ |
| Umsatzsteuer (19%) | 16,57€ |
| Stundensatz brutto | 103,80€ |
Der Tagessatz bei 8 Stunden liegt hier bei 697,84€. Der nötige Umsatz im Monat beträgt rund 8.792,78€ netto. Der Materialzuschlag und die Maschine erhöhen den Satz um knapp 20€ je Stunde.
Maschinenstundensatz berechnen
Eine Maschine kostet Geld, auch wenn sie nur herumsteht. Der Maschinenstundensatz legt diese Kosten auf jede Laufstunde um. Dazu zählt alles, was die Maschine im Jahr kostet.
Die Formel lautet:
Maschinenstundensatz = (Anschaffungspreis geteilt durch Nutzungsdauer + Anschaffungspreis geteilt durch 2 mal Zins + laufende Kosten im Jahr) geteilt durch Laufstunden im Jahr
- Abschreibung: Anschaffungspreis geteilt durch Nutzungsdauer. Das ist der Wertverlust pro Jahr.
- Kalkulatorischer Zins: Die Hälfte des Anschaffungspreises mal Zinssatz. Das Geld steckt in der Maschine. Du kannst es nicht anders anlegen.
- Laufende Kosten: Energie, Wartung, Platz und Versicherung.
Angenommen, die Maschine kostet 24.000€ und hält 8 Jahre. Das sind 3.000€ Abschreibung im Jahr. Der Zins von 3% auf 12.000€ macht 360€. Mit 2.400€ laufenden Kosten sind das 5.760€ im Jahr. Bei 1.500 Laufstunden ergibt das 3,84€ je Maschinenstunde.
Läuft die Maschine nur eine halbe Stunde pro Arbeitsstunde, zählen 1,92€ je Arbeitsstunde. Wichtig ist die ehrliche Laufzeit. Je weniger die Maschine läuft, desto teurer wird jede Stunde.
Gemeinkostenzuschlag berechnen
Gemeinkosten kannst du keinem einzelnen Auftrag zuordnen. Deshalb rechnest du sie als Prozentsatz auf eine Bezugsgröße. Die Formel ist einfach:
Gemeinkostenzuschlag in % = Gemeinkosten geteilt durch Zuschlagsbasis mal 100
Angenommen, deine Verwaltung kostet im Jahr 6.300€. Darin stecken Steuerberatung mit 2.400€, Versicherungen mit 1.800€, Buchhaltung und Bank mit 1.200€ und Kammerbeiträge mit 900€. Deine Herstellkosten liegen im Jahr bei 63.000€.
6.300€ geteilt durch 63.000€ mal 100 ergibt 10%. Genau diesen Wert trägt der Rechner als Startwert für die Verwaltungsgemeinkosten ein. Nimm dafür die Zahlen aus deiner Buchhaltung vom letzten Jahr. Wie du sie führst, zeigt Buchhaltung für Kleinunternehmer.
Hast du noch keine Zahlen, schätze vorsichtig und prüfe nach drei Monaten. Ein Konto nur fürs Geschäft hilft dir dabei. Mehr dazu steht in Geschäftskonto für Selbstständige.
Was ist ein guter Stundensatz?
Eine feste Zahl nenne ich dir nicht. Ein guter Satz hängt von deiner Branche, deinem Können und deinem Markt ab. Pauschale Marktwerte sagen über deinen Fall wenig.
Du kannst die Frage aber über deine eigene Kalkulation beantworten. Ein Satz ist gut, wenn er drei Dinge schafft:
- Er deckt deine Selbstkosten. Darunter zahlst du drauf.
- Er enthält deinen Gewinn. Sonst baust du keine Rücklagen auf.
- Deine Kunden zahlen ihn. Das erfährst du nur im Gespräch mit Kunden und im Blick auf vergleichbare Angebote.
Liegt dein errechneter Satz über dem, was der Markt zahlt, hast du vier Hebel. Du erhöhst den Anteil verkaufbarer Stunden. Du senkst Gemeinkosten. Du spezialisierst dich auf Aufträge mit höherem Wert. Oder du bietest feste Pakete statt Stunden an.
Pakete statt Stundensatz: Verkaufe Ergebnisse, nicht Zeit
Der Stundensatz aus dem Rechner ist deine Untergrenze. Er zeigt, was dich eine verkaufte Stunde kostet. Als Preis für deine Kunden ist er aber oft nicht die beste Wahl.
Mit einem Stundensatz verkaufst du Zeit. Dein Kunde will aber ein Ergebnis. Er will eine fertige Website, eine laufende Heizung oder mehr Anfragen. Wie lange du dafür brauchst, ist ihm meist egal.
Der Stundensatz hat drei Nachteile:
- Wirst du schneller, verdienst du weniger. Deine Erfahrung senkt deinen Umsatz pro Auftrag.
- Kunden vergleichen nur die Zahl. Neben 45€ wirken 68€ teuer. Den Wert deiner Arbeit sieht dabei niemand.
- Dein Einkommen hat eine feste Decke. Mehr als deine verkaufbaren Stunden kannst du nicht abrechnen.
Ein Paket löst das. Du bündelst deine Leistung zu einem festen Preis für ein klares Ergebnis. Statt „60 Stunden Webdesign“ bietest du zum Beispiel „Fertige Website mit 5 Seiten, Texten und Kontaktformular“ an.
Rechenbeispiel: Stunden gegen Paket
Angenommen, du nimmst die Werte aus dem Beispiel Dienstleistung oben. Dein Stundensatz liegt bei 67,60€ netto, deine Selbstkosten bei 61,46€ pro Stunde. Für eine Website brauchst du 45 Stunden. Du bietest sie als Paket für 4.900€ netto an.
| Fall | Abrechnung nach Stunden | Paketpreis |
|---|---|---|
| 45 Stunden Aufwand | 3.042€ | 4.900€ |
| Du wirst schneller: 35 Stunden | 2.366€ | 4.900€ |
| Ertrag je Stunde bei 35 Stunden | 67,60€ | 140€ |
Beim Paket gehört dir der Zeitvorteil. Deine Untergrenze bleibt trotzdem wichtig: 45 Stunden mal 61,46€ Selbstkosten ergeben rund 2.766€. Liegt ein Paketpreis darunter, legst du drauf.
So baust du ein Paket mit hohem Wert
- Ergebnis benennen. Was hat dein Kunde danach, was er vorher nicht hatte?
- Wert für den Kunden schätzen. Was bringt ihm das Ergebnis, was spart es ihm? Angenommen, die neue Website bringt ihm im Jahr zwei Aufträge zu je 3.000€. Dann wirken 4.900€ für ihn vernünftig.
- Aufwand mit dem Rechner prüfen. Stunden mal Selbstkosten ergeben deine Untergrenze. Der Paketpreis muss klar darüber liegen.
- Umfang begrenzen. Schreib auf, was drin ist und was nicht. Zusätzliche Wünsche kosten extra. So schützt du dich vor endlosen Änderungen.
- Stufen anbieten. Zum Beispiel Basis, Standard und Premium. So wählt dein Kunde zwischen deinen Angeboten statt zwischen dir und anderen.
Wie du aus Wissen ein Angebot mit mehr Wert machst, prüfst du mit dem Angebots-Check in Digitale Produkte verkaufen.
Der Stundensatz passt trotzdem, wenn der Umfang vorher nicht klar ist. Das gilt etwa für Beratung auf Abruf, Wartung oder eine Reparatur mit unbekanntem Fehler. Dann vereinbarst du ein festes Stundenkontingent.
Der Stundensatz neben dem Job
Du bist nebenberuflich selbstständig und hast einen Hauptjob? Dann rechnest du etwas anders. Du brauchst vielleicht kein volles Gehalt, sondern einen Zusatzverdienst. Setz im Rechner ein kleineres Wunschgehalt an und weniger Arbeitsstunden pro Tag. Planst du später den Schritt in die volle Selbstständigkeit, rechnest du den ganzen Finanzplan mit der Rentabilitätsvorschau durch.
Schau ehrlich auf deine Zeit. Wenn du nur abends zwei Stunden hast, sind das deine verkaufbaren Stunden. Der Stundensatz muss dann deine Kosten auf wenig Stunden verteilen. Er wird oft höher, als du denkst.
Du musst dafür nicht kündigen. Der Nebenjob gibt dir Ruhe zum Rechnen. Teste deinen Satz erst bei den ersten Kunden. Wie du den Start planst, steht in Zweites Standbein aufbauen. Die Anmeldung erklärt Nebengewerbe anmelden. Für den Gewerbeschein hilft Kleingewerbe anmelden.
Möchtest du aus deinem Wissen ein Online-Geschäft machen, findest du den Einstieg in Online Business aufbauen.
Ein Nebeneinkommen, das du neben dem Job aufbaust. Das 1-Mio 4P System: Damit baust du neben dem Job Besucher und eine eigene E-Mail-Liste auf. Du bekommst 5 Coachings als Aufzeichnung. Einmalzahlung 990€ zzgl. MwSt. Dazu gibt es die 60-Tage-Erfolgsgarantie: Setzt du alles vollständig um und hast nach 60 Tagen kein Ergebnis, coachen wir dich kostenlos 1:1. Kein Geld zurück, sondern persönliche Hilfe. Eine Einkommensgarantie gibt es nicht.
Das System ansehen →Typische Fehler bei der Berechnung
- Urlaub, Krankheit und Feiertage vergessen. Das ist der häufigste Fehler. Im Rechner stehen diese Tage deshalb als eigene Felder.
- Akquise nicht einrechnen. Wer 100% der Zeit als verkaufbar ansetzt, rechnet zu knapp. Die Verwaltung braucht auch Zeit.
- Die Vorsorge vergessen. Kranken-, Pflege- und Rentenvorsorge zahlst du allein. Frag bei deiner Krankenkasse nach, was sie von dir verlangt.
- Umsatzsteuer vergessen. Sie gehört dem Finanzamt, nicht dir. Bei Regelbesteuerung kommen 19% auf deinen Nettopreis.
- Die Kleinunternehmergrenze übersehen. Dazu gleich mehr.
- Gewinn weglassen. Ohne Aufschlag für Risiko bleibt jede Panne an dir hängen.
Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Feiertage
Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Laut Gesetzestext darf der Gesamtumsatz im vorigen Kalenderjahr 25.000€ nicht überschritten haben. Im laufenden Jahr darf er 100.000€ nicht überschreiten. Quelle: gesetze-im-internet.de, § 19 UStG, abgerufen am 29.10.2026.
Wer diese Regel nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Im Rechner wählst du dafür „Kleinunternehmer“. Dann ist dein Bruttopreis gleich dem Nettopreis. Prüfe die Voraussetzungen vor dem Start mit deinem Steuerberater.
Bei den Feiertagen gilt: Welche Tage frei sind, hängt vom Bundesland ab. Bundesweit festgelegt ist laut Einigungsvertrag Artikel 2 nur der 3. Oktober. Quelle: gesetze-im-internet.de, Einigungsvertrag Art. 2, abgerufen am 29.10.2026. Alle anderen Feiertage regeln die Länder selbst. Zähl deshalb die Tage deines Bundeslandes, die auf einen Werktag fallen.
Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Fall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz?
Rechne zuerst aus, was dich eine verkaufbare Stunde kostet. Dazu gehören dein Wunschlohn mit Vorsorge, alle Gemeinkosten und bei Bedarf Material und Maschine. Dann kommen Gewinn und eventuell Umsatzsteuer dazu. Der Rechner in diesem Artikel macht das Schritt für Schritt.
Was ist der Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis für eine verkaufte Stunde. Er deckt alle Kosten und enthält deinen Gewinn. Du berechnest ihn mit der Zuschlagskalkulation, indem du Lohn, Gemeinkosten und Gewinn auf eine verkaufbare Stunde umlegst.
Was ist ein guter Stundensatz?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Ein guter Stundensatz deckt deine Selbstkosten und enthält Gewinn. Außerdem muss ihn dein Markt zahlen. Rechne zuerst deine Untergrenze aus. Vergleiche sie danach mit Angeboten in deiner Branche.
Sind Pakete besser als ein Stundensatz?
Oft ja. Mit einem Paket verkaufst du ein Ergebnis zu einem festen Preis statt deiner Zeit. Wirst du schneller, steigt dein Ertrag je Stunde. Rechne trotzdem mit dem Rechner deine Untergrenze aus. Ist der Umfang vorher unklar, passt ein Stundensatz besser.
Wie berechnet man den Stundensatz als Freelancer?
Als Freelancer wählst du den Modus Dienstleistung. Du trägst Wunschlohn, Vorsorge, freie Tage und den Anteil verkaufbarer Stunden ein. Dazu kommen Zuschläge für Software, Büro, Verwaltung und Akquise. Material und Maschine bleiben bei null.
Wie viel muss ich als Selbstständiger verdienen, um 3.000€ netto zu haben?
Dafür gibt es keine feste Zahl, weil Steuer und Vorsorge von deinem Fall abhängen. Rechne rückwärts: Starte mit deinem Wunsch netto. Addiere Vorsorge und Steuern. Das Ergebnis trägst du als Wunschgehalt in den Rechner ein. Er zeigt dir den nötigen Umsatz pro Monat. Die Steuer klärst du am besten mit einem Steuerberater.
Welche Kosten hat man, wenn man sich selbstständig macht?
Typisch sind Kranken-, Pflege- und Rentenvorsorge, Steuerberatung, Versicherungen, Software, Konto, Werbung und Weiterbildung. Mit Maschinen kommen Abschreibung und Wartung dazu. Die Gemeinkostenzuschläge im Rechner fassen diese Kosten zusammen.
Wie berechne ich den Maschinenstundensatz?
Rechne Abschreibung, kalkulatorischen Zins und laufende Kosten zusammen. Teile die Summe durch die Laufstunden im Jahr. Die Abschreibung ist der Anschaffungspreis geteilt durch die Nutzungsdauer. Der Zins gilt auf die Hälfte des Anschaffungspreises.
Wie berechne ich den Gemeinkostenzuschlag?
Teile die Gemeinkosten durch die Zuschlagsbasis und multipliziere mit 100. Bei Verwaltungskosten von 6.300€ und Herstellkosten von 63.000€ ergibt das 10%. Nimm die Zahlen aus deiner Buchhaltung.
Was ist der Unterschied zwischen summarischer und differenzierter Zuschlagskalkulation?
Die summarische Kalkulation nutzt einen einzigen Zuschlag auf alle Einzelkosten. Die differenzierte Kalkulation nutzt eigene Zuschläge je Kostenbereich, zum Beispiel für Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb. Sie ist genauer, wenn du mehrere Kostenarten hast.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer aufschlagen?
Nein, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus. Laut § 19 UStG darf dein Umsatz im Vorjahr 25.000€ und im laufenden Jahr 100.000€ nicht überschreiten (Stand 29.10.2026). Prüfe das mit deinem Steuerberater. Im Rechner wählst du dafür die Option Kleinunternehmer.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand 29.10.2026. Alle Startwerte im Rechner sind Annahmen für ein Rechenbeispiel, auch der Zuschlag für Vorsorge. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung stehen in § 19 UStG (abgerufen am 29.10.2026). Der Rechner zeigt Rechenbeispiele und keine Garantie für eigene Einnahmen, siehe Haftungsausschluss.