„Kleingewerbe“ klingt nach einem festen Begriff. Er ist aber kein eigener Rechtsbegriff. Gemeint ist meist ein kleines Gewerbe ohne Handelsregister, das die Kleinunternehmerregelung nutzt. Steuern gibt es trotzdem. Einkommensteuer fällt an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dein Gewinn zählt dazu. Dazu kommen bei Bedarf Umsatzsteuer und unter Umständen Gewerbesteuer. Hier erkläre ich dir ruhig und der Reihe nach, was für Einsteiger wichtig ist.
Die kurze Antwort
- Einkommensteuer: zahlst du, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
- Umsatzsteuer: musst du als Kleinunternehmer nicht ausweisen und nicht abführen.
- Gewerbesteuer: fällt bei kleinen Gewerben meist nicht an, weil ein Freibetrag von 24.500 € gilt.
- Steuererklärung: Ohne Arbeitslohn musst du eine abgeben, wenn deine Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Als Angestellter mit Nebeneinkünften gilt die Grenze von 410 €. Den Gewinn rechnest du mit einer einfachen EÜR aus.
Das ist keine Steuerberatung. Ich erkläre dir die Grundlagen so, wie ich sie selbst als Einsteiger gebraucht hätte. Für deinen Einzelfall frag dein Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Was heißt Kleingewerbe?
Ein „Kleingewerbe“ als eigene Rechtsform gibt es nicht. Das Wort ist ein Alltagsbegriff. Meist sind zwei Dinge gemeint:
- Du betreibst ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister steht. Das ist bei kleinen Betrieben normal.
- Du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Sie befreit dich von der Umsatzsteuer.
Beides sind getrennte Dinge. Die Gewerbeanmeldung beim Amt macht dich noch nicht automatisch zum Kleinunternehmer. Wie die Anmeldung abläuft, steht in Nebengewerbe anmelden. Hier geht es um die Steuern danach.
Diese drei Steuern gibt es
1. Einkommensteuer
Sie trifft jeden, der Gewinn macht. Gewinn heißt: Einnahmen minus Ausgaben. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € im Jahr. Bis dahin ist dein zu versteuerndes Einkommen steuerfrei, danach steigt der Steuersatz langsam an. Der Betrag gilt für dein gesamtes Einkommen. Hast du schon einen Job, ist er meist durch das Gehalt aufgebraucht.
2. Umsatzsteuer
Das ist die Steuer, die du auf deine Preise aufschlägst und ans Finanzamt weitergibst. Als Kleinunternehmer entfällt das. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
3. Gewerbesteuer
Sie geht an die Gemeinde. Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr. Der Gewerbeertrag ist grob dein Gewinn, mit ein paar Anpassungen. Liegst du darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer. Für die meisten Einsteiger ist das der Normalfall.
Die wichtigen Grenzen im Überblick
| Grenze | Betrag | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer, Vorjahr | bis 25.000 € Umsatz | Du darfst im Folgejahr die Umsatzsteuerbefreiung nutzen |
| Kleinunternehmer, laufendes Jahr | bis 100.000 € Umsatz | Wird sie überschritten, gilt die Befreiung nicht mehr |
| Gewerbesteuer-Freibetrag | 24.500 € Gewerbeertrag | Darunter fällt keine Gewerbesteuer an |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € zu versteuerndes Einkommen | Bis dahin keine Einkommensteuer |
| Nebeneinkünfte als Angestellter | mehr als 410 € Einkünfte im Jahr (Gewinn, nicht Umsatz) | Dann musst du eine Steuererklärung abgeben |
| Buchführungspflicht | über 800.000 € Umsatz oder über 80.000 € Gewinn | Erst dann Bilanz, und nur nach Mitteilung des Finanzamts |
| Kleinbetragsrechnung | bis 250 € Gesamtbetrag | Rechnung darf kürzer ausfallen |
Quellen stehen am Ende des Artikels. Die Umsatzgrenzen gelten für den Nettoumsatz, also ohne Umsatzsteuer. Im Gründungsjahr gilt laut Finanzamt Hessen die Grenze von 25.000 €.
Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer
Die Regel steht in § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Seit 2025 gelten die zwei Grenzen aus der Tabelle. Bleibst du darunter, zahlst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Meist entfallen dann auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung, schreibt das Finanzamt Hessen.
Das hat zwei Seiten:
- Vorteil: weniger Papierkram, und deine Preise bleiben für Privatkunden ohne Aufschlag.
- Nachteil: Du bekommst die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen nicht zurück. Das nennt man Vorsteuerabzug.
Du kannst auf die Befreiung auch verzichten. Das bindet dich laut Gesetz aber fünf Jahre lang. Überlege das nicht allein, sondern sprich vorher mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Wer als Affiliate kaum Einkäufe hat, fährt mit der Befreiung oft einfacher. Ob das bei dir so ist, hängt von deinem Fall ab.
Steuererklärung und EÜR
Ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, regeln § 25 und § 46 EStG sowie § 56 EStDV. Ohne Arbeitslohn gilt: Übersteigt der Gesamtbetrag deiner Einkünfte den Grundfreibetrag, musst du abgeben. Als Angestellter mit Nebeneinkünften gilt die Grenze von 410 €. Gibst du eine Erklärung ab, gehört dein Gewinn hinein. Für kleine Betriebe ermittelst du ihn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Das Gesetz sagt: Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Eine Bilanz brauchst du erst oberhalb der Grenze für die Buchführungspflicht.
Grob läuft es so:
- Einnahmen und Ausgaben sammeln: Belege das ganze Jahr über an einem Ort ablegen.
- EÜR erstellen: Einnahmen und Ausgaben zusammenrechnen. Das Ergebnis ist dein Gewinn.
- Gewinn eintragen: Er kommt in deine Einkommensteuererklärung, zusammen mit deinem Gehalt.
- Elektronisch abgeben: Die EÜR wird in der Regel online übermittelt.
Die EÜR übermittelst du laut § 60 EStDV elektronisch, zum Beispiel über ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung. Welche Formulare du genau brauchst, zeigt dir ELSTER. Wie du Belege sammelst und die Zahlen sauber führst, zeigt Buchhaltung als Kleinunternehmer.
Wichtig für Einsteiger: Auch ein Verlust kann sich steuerlich auswirken. Wie genau, klärst du am besten mit einer Steuerberatung.
Rechnung schreiben
Als Kleinunternehmer schreibst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Nach § 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung gehören diese Angaben hinein:
- Dein vollständiger Name und deine Anschrift
- Name und Anschrift des Kunden
- Deine Steuernummer vom Finanzamt
- Das Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
- Der Betrag in einer Summe, mit Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
Ein Beispiel für den Hinweis (ausgedacht): „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die Umsatzsteuer darfst du nicht separat ausweisen. Das schreibt das Finanzamt Hessen so.
Mein Tipp: Vergib trotzdem fortlaufende Rechnungsnummern. Das Gesetz verlangt sie für Kleinunternehmer in § 34a nicht ausdrücklich. Sie helfen dir aber bei der Ordnung, und manche Kunden fragen danach. Bei Rechnungen bis 250 € reichen laut § 33 UStDV weniger Angaben.
E-Rechnungen musst du als Kleinunternehmer nicht ausstellen. Empfangen können musst du sie, sagt das Finanzamt Hessen. Rechnungsprogramme nehmen dir das Formale ab. Wir nutzen Lexware Office*, dort sind Vorlagen für Rechnungen enthalten. Wie Auszahlung und Steuern bei Digistore24 laufen, steht in Digistore24 Affiliate werden.
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Eine feste Summe gibt es nicht. Es hängt von Gewinn und Werkzeugen ab. Diese Posten kommen in Frage:
| Posten | Was du wissen musst |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Einmalige Gebühr, jede Gemeinde legt sie selbst fest |
| Einkommensteuer | Nur auf den Gewinn. Ohne Gewinn keine Steuer |
| Gewerbesteuer | Unter 24.500 € Gewerbeertrag keine |
| IHK-Beitrag | Wer nicht im Handelsregister steht und keinen kaufmännischen Betrieb braucht, ist bis 5.200 € Gewinn aus Gewerbebetrieb freigestellt |
| Software und Konto | Freiwillig, aber hilfreich. Preise zeigen die Anbieter |
| Steuerberatung | Freiwillig. Die Kosten legt der Berater fest |
Zum IHK-Beitrag: Die Freistellung steht in § 3 Abs. 3 des IHK-Gesetzes. Sie gilt für natürliche Personen, „die nicht in das Handelsregister eingetragen sind“. Dazu muss nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich sein. Für Gründer gibt es weitere Erleichterungen. Ob und wie viel du zahlst, sagt dir deine IHK.
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Kleingewerbe neben dem Job
Die meisten Einsteiger starten nebenberuflich. Dann gilt zusätzlich:
- Steuererklärung: Nebeneinkünfte über 410 € im Jahr lösen laut § 46 EStG die Pflicht zur Steuererklärung aus. Gemeint ist der Gewinn, nicht der Umsatz.
- Gewinn zählt zum Gehalt: Er wird mit deinem Steuersatz versteuert. Der Grundfreibetrag ist durch das Gehalt meist schon verbraucht.
- Arbeitgeber: Ob du ihn informieren musst, steht im Arbeitsvertrag.
- Zeit: Rechne ehrlich, wie viele Stunden neben dem Job bleiben. Siehe Nebenjob bei Vollzeit.
Ich bin seit 2019 im Affiliate Marketing. Mein Rat an Einsteiger: Leg von Anfang an einen Belegordner an. Lege außerdem einen Teil jeder Einnahme beiseite. Dann überrascht dich die Steuer später nicht. Wer das Geschäft erst verstehen will, liest vorher Was ist Affiliate Marketing?
Quellen (alle abgerufen am 07.10.2026): Kleinunternehmer § 19 UStG und Finanzamt Hessen, Kleinunternehmer ab 2025, Freibetrag Gewerbesteuer § 11 GewStG, Grundfreibetrag § 32a EStG, Steuererklärung bei Nebeneinkünften § 46 EStG, Gewinn § 4 EStG, EÜR § 60 EStDV, Buchführungspflicht § 141 AO, Rechnung § 34a UStDV und § 33 UStDV, IHK-Beitrag § 3 IHKG.
Häufige Fragen
Was bedeutet Kleingewerbe?
Der Begriff steht nicht im Gesetz. Gemeint ist meist ein kleines Gewerbe ohne Handelsregister. Es nutzt die Kleinunternehmerregelung und weist keine Umsatzsteuer aus.
Wie viel Steuern zahlt man als Kleinunternehmer?
Keine Umsatzsteuer. Einkommensteuer zahlst du, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €). Dein Gewinn zählt dazu. Gewerbesteuer fällt unter 24.500 € Gewerbeertrag nicht an.
Welche Grenze gilt für das Kleingewerbe?
Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Eine eigene Grenze für ein Kleingewerbe gibt es nicht.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung?
Das hängt von deiner Lage ab. Ohne Arbeitslohn musst du abgeben, wenn deine Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Als Angestellter mit Nebeneinkünften über 410 € im Jahr auch. Die Gewinnrechnung ist die EÜR. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen normalerweise, sagt das Finanzamt Hessen.
Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Ohne Umsatzsteuer, aber mit Name, Anschrift, Steuernummer, Datum, Leistung und Betrag. Dazu kommt der Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, etwa mit Verweis auf § 19 UStG.
Lohnt sich ein Kleingewerbe nebenberuflich?
Das hängt von deinem Gewinn und deiner Zeit ab. Die laufenden Kosten sind klein, weil Gewerbesteuer und Umsatzsteuer oft entfallen. Ein Ergebnis ist nicht garantiert.
Was passiert, wenn ich mit meinem Kleingewerbe keinen Umsatz mache?
Ohne Gewinn fällt keine Einkommensteuer an. Ob du trotzdem eine Erklärung abgeben musst, hängt von deiner Lage ab. Ein Verlust kann sich steuerlich auswirken. Wie, klärst du mit einer Steuerberatung.
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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 07.10.2026. Das ist keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Beispiele sind ausgedacht. Genannte Ergebnisse sind Einzelergebnisse und keine Garantie für eigene Einnahmen, siehe Haftungsausschluss.