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Kleingewerbe anmelden: So geht es Schritt für Schritt

Abstrakte Illustration: verstreute Splitter auf schwarzem Grund fließen als goldene Bänder zu einem goldenen Stempel auf einem goldenen Blatt Papier, Symbolbild für die Gewerbeanmeldung

Ein Kleingewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Meist geht das mit einem kurzen Formular, oft auch online. Du brauchst deinen Ausweis und eine Beschreibung deiner Tätigkeit. Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Danach schickst du dem Finanzamt einige Angaben, spätestens einen Monat nach dem Start. Das Wort „Kleingewerbe“ steht nicht im Gesetz. Gemeint ist ein kleines Gewerbe ohne Handelsregister. Hier erkläre ich dir den Ablauf ganz einfach und räume mit den Begriffen auf.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein „Kleingewerbe“ als eigene Rechtsform gibt es nicht. Das Wort ist ein Alltagsbegriff. Gemeint ist ein kleines Gewerbe, das keinen großen Geschäftsbetrieb braucht. Nach § 1 HGB sind solche Betriebe kein Handelsgewerbe. Du musst dich dann nicht ins Handelsregister eintragen. Das ist das amtliche Verzeichnis der Kaufleute.

Startest du allein, bist du rechtlich Einzelunternehmer. Du haftest mit deinem privaten Vermögen. Gewerbe darf grundsätzlich jeder betreiben. Das steht in § 1 GewO. Du musst es aber anzeigen.

Wichtig: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Er gibt dir einen Überblick. Für deinen Einzelfall frag das Gewerbeamt, das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebengewerbe, Freiberufler

Diese vier Begriffe werden ständig vermischt. Sie beschreiben aber verschiedene Dinge:

BegriffWas gemeint istAnmeldung
KleingewerbeEin kleines Gewerbe ohne Handelsregister. Kein Gesetzesbegriff.Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde
KleinunternehmerEine Steuerregel. Du musst unter bestimmten Umsatzgrenzen keine Umsatzsteuer abführen.Keine eigene Anmeldung, Angabe gegenüber dem Finanzamt
NebengewerbeEin Gewerbe neben Job, Studium oder Elternzeit.Dieselbe Gewerbeanmeldung, du gibst Nebenerwerb an
FreiberuflerEin Beruf aus dem Katalog des Einkommensteuergesetzes, zum Beispiel Journalist oder Übersetzer.Keine Gewerbeanmeldung, Meldung direkt beim Finanzamt

Die Freiberufler-Berufe stehen in § 18 EStG. Affiliate Marketing steht dort nicht. Wer Produkte gegen Provision vermittelt, ist deshalb meist Gewerbetreibender. Mehr dazu steht in Nebengewerbe anmelden für Affiliate Marketing.

Wann musst du anmelden?

Die Anzeige ist Pflicht, wenn du ein Gewerbe beginnst. Das regelt § 14 GewO. Die Anzeige erfolgt gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs. Eine feste Einnahmegrenze, ab der es losgeht, nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob du dauerhaft und mit Gewinnabsicht arbeitest.

Bist du unsicher, ob deine Tätigkeit schon ein Gewerbe ist? Dann frag vorher beim Gewerbeamt nach. Das kostet nichts und gibt dir Klarheit.

Kleingewerbe anmelden in 5 Schritten

  1. Tätigkeit klären. Schreib in ein bis zwei Sätzen auf, was du anbietest. Das brauchst du für das Formular.
  2. Zuständiges Amt finden. Das ist das Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Gemeinde. Meist ist es das am Ort deiner Betriebsstätte, bei Heimarbeit also dein Wohnort.
  3. Formular ausfüllen. Du gibst Name, Anschrift, Tätigkeit und Beginn an. Du nennst auch, ob es Haupt- oder Nebenerwerb ist.
  4. Gebühr zahlen. Die Höhe legt die Gemeinde fest. Mehr dazu unten.
  5. Bestätigung aufbewahren. Laut § 15 GewO bestätigt die Behörde den Eingang binnen drei Tagen. Heb sie gut auf. Banken und Partner fragen manchmal danach.

Unterlagen: Für ein Einzelgewerbe nennt die Stadt Berlin das Formular und einen amtlichen Lichtbildausweis. Bei einer elektronischen Anmeldung ist der Ausweis nicht nötig. Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU brauchen zusätzlich ihren Aufenthaltstitel. Auf der Seite deiner Gemeinde steht, was bei dir gilt.

Was kostet die Anmeldung?

Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Jede Gemeinde bestimmt sie selbst. Zwei Beispiele laut den Städten (abgerufen am 20.10.2026):

StadtGebühr laut Stadt
Berlin26 € vor Ort, 15 € online (nur Kreditkarte)
München50 bis 60 €, je nach Rechtsform

Rechne deshalb mit einer einmaligen Gebühr im niedrigen bis mittleren zweistelligen Eurobereich. Den genauen Betrag nennt dir deine Gemeinde.

Dazu kommt unter Umständen der Beitrag zur Industrie- und Handelskammer. Laut § 3 IHKG sind manche Gewerbetreibende bis 5.200 € Gewinn befreit. Das gilt ohne Handelsregistereintrag und ohne kaufmännisch eingerichteten Betrieb. Für Existenzgründer gilt unter Bedingungen eine Grenze von 25.000 € Gewinn. Dann fallen in den ersten zwei Jahren Grundbeitrag und Umlage weg. Im dritten und vierten Jahr entfällt nur die Umlage. Ob das für dich passt, prüfst du mit der IHK.

Erst das Geschäftsmodell, dann die Formulare. Im kostenlosen Affilionär Kickstart zeigen wir dir unseren 5-Schritte-Plan für den Einstieg ins Affiliate Marketing.

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Kleingewerbe online anmelden

Viele Städte bieten die Anmeldung online an. Die Stadt Berlin nennt dafür ein BundID-Konto. Das ist ein staatliches Online-Konto. Mit Benutzername und Passwort richtest du es ein. Die Bestätigung kommt dann in dein BundID-Postfach.

Ob und wie das bei dir geht, hängt von deiner Gemeinde ab. Such auf deren Seite nach „Gewerbeanmeldung“. Findest du dort nichts Online, geh persönlich hin. Frag, ob du das Formular auch schicken darfst.

Nach der Anmeldung

Das Gewerbeamt gibt deine Daten weiter, etwa an Finanzamt und IHK. Das regelt § 14 GewO. Dein Finanzamt braucht aber zusätzliche Angaben von dir. Diese schickst du laut § 138 AO elektronisch ans Finanzamt. Die Frist ist ein Monat nach dem Start. In der Praxis ist das der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ in ELSTER, dem Online-Portal des Finanzamts. Du musst ihn auch abgeben, wenn dich niemand daran erinnert.

Dort kreuzt du auch an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Laut § 19 UStG gelten zwei Grenzen. Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschreiten. Im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht überschreiten. Im Gründungsjahr gilt laut Finanzamt Hessen die Grenze von 25.000 €. Wie die Steuern danach laufen, erkläre ich in Kleingewerbe und Steuern.

Danach lohnt sich ein sauberer Start:

Typische Fehler

Mehr Werkzeuge für den Start findest du in Online Business Tools. Den Einstieg ins Geschäftsmodell erklärt Affiliate Marketing für Anfänger.

Quellen (abgerufen am 20.10.2026): Anzeigepflicht § 14 GewO, Bestätigung § 15 GewO, Gewerbefreiheit § 1 GewO, Handelsgewerbe § 1 HGB, Anzeige beim Finanzamt § 138 AO, Freiberufler § 18 EStG, Kleinunternehmer § 19 UStG und Finanzamt Hessen, IHK-Beitrag § 3 IHKG, Gebühren Stadt Berlin und Stadt München.

Häufige Fragen

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Du füllst die Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt deiner Gemeinde aus, online oder vor Ort. Du brauchst deinen Ausweis und eine Beschreibung deiner Tätigkeit. Danach schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Laut Stadt Berlin: 26 € vor Ort, 15 € online. Laut Stadt München: 50 bis 60 € (abgerufen am 20.10.2026).

Kann ich ein Kleingewerbe online anmelden?

Oft ja. Die Stadt Berlin bietet es über ein BundID-Konto an. Ob deine Gemeinde das auch tut, steht auf deren Website.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Kleingewerbe heißt: kleines Gewerbe ohne Handelsregister. Kleinunternehmer ist eine Steuerregel nach § 19 UStG. Unter den Umsatzgrenzen führst du keine Umsatzsteuer ab.

Ab wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?

Sobald du dauerhaft und mit Gewinnabsicht ein Gewerbe beginnst. Eine feste Einnahmegrenze nennt das Gesetz nicht. Im Zweifel frag beim Gewerbeamt nach.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde?

Melde zu Beginn an, bewahre die Bestätigung auf und beantworte den Fragebogen des Finanzamts rechtzeitig. Sammle von Anfang an Belege. Arbeitest du neben einem Job, lies deinen Arbeitsvertrag.

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

In der Regel nicht. Freiberufler im Sinne von § 18 EStG melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt. Affiliate Marketing zählt meist nicht dazu.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 20.10.2026. Gebühren und Verfahren unterscheiden sich je Gemeinde. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Genannte Ergebnisse sind Einzelergebnisse und keine Garantie für eigene Einnahmen, siehe Haftungsausschluss.

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