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Lohnt sich ein Nebenjob bei Vollzeit? Die ehrliche Rechnung

Abstrakte Illustration: verstreute Splitter auf schwarzem Grund fließen als goldene Bänder zu einer goldenen Waage mit Münzen in einer Schale, Symbolbild für die Rechnung beim Nebenjob

Ob sich ein Nebenjob bei Vollzeit lohnt, hängt vor allem von der Art des Jobs ab. Ein Minijob bis 603 € im Monat (2026) bleibt für dich fast abgabenfrei. Ein zweiter normaler Job landet in Steuerklasse 6, dort bleibt grob nur gut zwei Drittel netto. Dazu kommt deine Zeit. Neben 40 Stunden sind nur rund 8 Stunden mehr erlaubt. Hier rechnen wir die Varianten ehrlich durch.

Die kurze Antwort

Was vom Nebenjob übrig bleibt

VarianteAbgaben für dichWas ungefähr bleibt
Minijob bis 603 € (2026), 633 € (2027)Nur 3,6 % Rentenbeitrag, auf Antrag befreibarRund 96 bis 100 %
Zweiter Job in Steuerklasse 6Lohnsteuer ab dem ersten Euro plus rund ein Fünftel SozialabgabenGrob gut zwei Drittel bei 1.000 € brutto
Selbstständig nebenbeiGewinn wird mit deinem Steuersatz versteuertHängt von Gewinn und Steuersatz ab, kleine Beträge oft steuerfrei
Übungsleiter (z. B. Trainer im Verein, nur bestimmte Tätigkeiten)Bis 3.300 € im Jahr steuerfreiBis zur Grenze alles

Variante 1: Minijob

Neben einem Vollzeitjob ist genau ein Minijob für dich frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträgen. Die Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, ab 2027 bei 633 €. Steuern zahlt meist der Arbeitgeber pauschal.

Von dir geht nur der Rentenbeitrag von 3,6 % ab. Davon kannst du dich auf Antrag befreien lassen. Dann bekommst du den vollen Betrag. Ab einem zweiten Minijob gelten andere Regeln, er wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Alle Details stehen in Minijob neben dem Hauptjob.

Variante 2: zweiter Job in Steuerklasse 6

Verdienst du im Nebenjob mehr als die Minijob-Grenze, wird er ein normaler Job. Er läuft dann in Steuerklasse 6. Dort gibt es keinen Grundfreibetrag, denn den nutzt schon dein Hauptjob. Lohnsteuer fällt ab dem ersten Euro an.

Dazu kommen die vollen Sozialabgaben. Dein Anteil liegt 2026 bei rund einem Fünftel. Er setzt sich so zusammen:

Als grobe Orientierung: Von 1.000 € brutto bleiben in Steuerklasse 6 gut zwei Drittel netto. Das ist eine Näherung für 2026, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer. Deinen genauen Wert rechnest du mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Mit zwei Jobs musst du eine Steuererklärung abgeben. Dabei wird deine Steuer fürs ganze Jahr neu berechnet. Es kann eine Erstattung geben, aber auch eine Nachzahlung.

Variante 3: selbstständig nebenbei

Statt eines zweiten Jobs kannst du nebenbei selbstständig arbeiten. Zum Beispiel mit Affiliate Marketing, Dienstleistungen oder digitalen Produkten. Hier gibt es keine Steuerklasse 6. Dein Gewinn kommt einfach zu deinem Einkommen dazu.

Der große Unterschied zum Job: Am Anfang verdienst du oft wenig oder nichts. Dafür bist du nicht an Stunden gebunden. Ich habe 2018 nebenberuflich mit Affiliate Marketing angefangen, abends und am Wochenende. In den ersten Monaten kam wenig dabei heraus. Das gehört zur Wahrheit dazu.

Nebenbei etwas Eigenes aufbauen. Im kostenlosen Affilionär Kickstart zeigen wir dir unseren 5-Schritte-Plan. Für den Start ins Affiliate Marketing neben dem Job, ohne Vorerfahrung.

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Wie viele Stunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz zählt die Stunden bei allen Arbeitgebern zusammen. Erlaubt sind 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden gehen, wenn du im Durchschnitt wieder auf 8 kommst. Werktage sind Montag bis Samstag.

Rechnerisch ergibt das höchstens 48 Stunden pro Woche im Schnitt. Bei 40 Stunden im Hauptjob bleiben also rund 8 Stunden für einen angestellten Nebenjob. Praktisch heißt das meist: ein Samstag. Sonntagsarbeit ist in der Regel verboten, und zwischen zwei Arbeitstagen brauchst du 11 Stunden Ruhe. Das ist keine Rechtsberatung. Für eine selbstständige Tätigkeit gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Deine Erholung brauchst du trotzdem.

Dein echter Stundenlohn

Rechne nicht nur mit dem Lohn. Rechne mit der ganzen Zeit, die der Nebenjob kostet. Ein Beispiel mit runden Zahlen:

Rechne also immer mit der Fahrzeit. Ein Nebenjob von zuhause oder in der Nähe lohnt sich deutlich mehr. Fahrzeit ist unbezahlte Zeit.

Beim zweiten Job in Steuerklasse 6 bleiben von 1.000 € brutto grob gut zwei Drittel. Dafür arbeitest du je nach Stundenlohn deutlich mehr als 8 Stunden pro Woche. Pro Stunde bleibt dann spürbar weniger als beim Minijob.

Beim eigenen Business liegt dein Stundenlohn am Anfang oft unter dem Mindestlohn. Manchmal verdienst du monatelang gar nichts. Der Vorteil: Was du aufbaust, kann später weiterlaufen, ohne dass jede Stunde einzeln bezahlt werden muss. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Ein Gesetz, das jeden Nebenjob meldepflichtig macht, gibt es für normale Angestellte nicht. Oft steht aber im Arbeitsvertrag, dass du Nebenjobs melden oder genehmigen lassen musst. Verbieten darf der Arbeitgeber einen Nebenjob meist nur mit gutem Grund. Zum Beispiel bei Arbeit für die Konkurrenz oder zu vielen Stunden. Lies deinen Vertrag und sprich im Zweifel offen mit deinem Arbeitgeber. Das ist keine Rechtsberatung.

Wann lohnt sich welcher Weg?

Deine LagePassender Weg
Du brauchst schnell und sicher etwas mehr GeldMinijob, am besten in der Nähe oder von zuhause
Du hast vor allem samstags ZeitMinijob mit festen Samstagsschichten
Du willst langfristig etwas Eigenes aufbauenKleines Online-Business neben dem Job
Du engagierst dich ohnehin im VereinÜbungsleiterpauschale prüfen, falls deine Tätigkeit dazu zählt
Du bist schon jetzt am LimitErst Kosten senken, siehe Geld sparen

Beides lässt sich auch kombinieren: Ein Minijob bringt sofort Geld, ein kleines Business wächst nebenher. Welche Wege es gibt, mehr Geld zu verdienen, vergleicht Mehr Geld verdienen. Seriöse Jobs von zuhause findest du in Seriöser Nebenjob von zuhause.

Quellen: Minijob-Zentrale (Minijob-Grenze und Regeln), Mindestlohnanpassungsverordnung (13,90 € 2026, 14,60 € 2027), Arbeitszeitgesetz § 3 und § 2, Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 26, Härteausgleich § 70 EStDV, Kleinunternehmer § 19 UStG, Beitragssätze 2026 laut Arbeitskammer des Saarlandes (Stand 07/2026).

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Nebenjob bei Vollzeit?

Am ehesten als Minijob bis 603 € im Monat (2026), weil dabei kaum Abgaben anfallen. Ein zweiter normaler Job in Steuerklasse 6 lohnt sich weniger. Steuern und Sozialabgaben kosten dort einen großen Teil.

Wie viele Stunden Nebenjob sind bei einer 40-Stunden-Woche erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz zählt alle Jobs zusammen. Im Schnitt sind höchstens 8 Stunden pro Werktag erlaubt, also rechnerisch 48 Stunden pro Woche. Bei 40 Stunden im Hauptjob bleiben rund 8 Stunden.

Wird ein Minijob versteuert, wenn man Vollzeit arbeitet?

Der erste Minijob neben dem Hauptjob wird meist pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Für dich bleibt nur der Rentenbeitrag von 3,6 %, von dem du dich befreien lassen kannst.

Wie viel darf ich dazuverdienen, wenn ich Vollzeit arbeite?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Bis 603 € im Monat (2026) bleibt ein Minijob fast abgabenfrei. Alles darüber wird als zweiter Job in Steuerklasse 6 abgerechnet.

Was bleibt von 1.000 € brutto in Steuerklasse 6?

Grob gut zwei Drittel, je nach Krankenkasse, Kinderzahl und Kirchensteuer. Das ist eine Näherung für 2026. Den genauen Wert rechnest du mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Muss ich meinem Arbeitgeber einen Nebenjob melden?

Ein allgemeines Gesetz dazu gibt es nicht, oft verlangt es aber der Arbeitsvertrag. Verbieten darf der Arbeitgeber einen Nebenjob meist nur mit gutem Grund, etwa bei Konkurrenz. Das ist keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 05.10.2026. Das ist keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Genannte Ergebnisse sind Einzelergebnisse und keine Garantie für eigene Einnahmen, siehe Haftungsausschluss.

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