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Hinzuverdienst Rente: Was Rentner dazuverdienen dürfen

Abstrakte Illustration: verstreute Splitter auf schwarzem Grund fließen als goldene Bänder zu einer goldenen Lesebrille, die auf einem kleinen Stapel goldener Münzen liegt, Symbolbild für Rente und Zuverdienst

Als Rentner darfst du bei der Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es dort keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das gilt auch für die vorgezogene Altersrente. Anders ist es bei der Erwerbsminderungsrente und bei der Witwen- oder Witwerrente. Dort gelten Grenzen, die du kennen solltest. In diesem Artikel findest du die Regeln für 2026, die Minijob-Grenze, die Aktivrente und die Steuern. Danach folgen Ideen für einen Nebenverdienst, vor Ort und von zu Hause.

Die kurze Antwort

Wie viel du dazuverdienen darfst, hängt von deiner Rentenart ab. Bei der Altersrente gibt es keine Grenze. Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Jahresgrenzen. Bei der Hinterbliebenenrente zählt ein Freibetrag im Monat.

Die Zahlen in diesem Artikel gelten für 2026. Einige Werte wechseln zum 1. Januar 2027 oder zum 1. Juli 2027. Prüf sie deshalb vor einer Entscheidung noch einmal.

Wichtig: Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt dir einen Überblick. Bei Detailfragen hilft die Deutsche Rentenversicherung. Das Servicetelefon erreichst du unter 0800 1000 4800.

Rentenart, Grenze und was gilt

Diese Tabelle zeigt dir die Werte auf einen Blick. Die Quellen stehen unten im Artikel.

RentenartGrenze (Stand 2026)Was gilt
Altersrente (auch vorgezogen)Keine GrenzeDu verdienst unbegrenzt dazu. Die Rente wird nicht gekürzt.
Volle Erwerbsminderungsrente20.763,75€ im JahrDarüber kann die Rente gekürzt werden. Wie stark, rechnet der Rentenversicherungsträger.
Teilweise Erwerbsminderungsrente41.527,50€ im JahrDie Grenze kann individuell höher liegen.
Witwen- oder WitwerrenteFreibetrag 1.122,53€ im Monat netto (1.7.2026 bis 30.6.2027)Vom Mehrbetrag werden 40% auf die Rente angerechnet.

Altersrente: keine Grenze

Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2023 bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das gilt auch für vorgezogene Altersrenten. Du kannst also beliebig viel dazuverdienen und bekommst deine Rente ungekürzt.

Auch die Minijob-Zentrale nennt für die Altersrente keine Grenze. Das gilt, ob du die Regelaltersgrenze schon erreicht hast oder nicht. Die Regelaltersgrenze liegt laut Minijob-Zentrale bei 67 Jahren, wenn du 1964 oder später geboren bist.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Rente und Steuer. Die Rente wird nicht gekürzt. Dein Verdienst kann trotzdem Steuern auslösen. Mehr dazu im Abschnitt Steuern auf den Nebenverdienst.

Erwerbsminderungsrente: Grenzen beachten

Bei der Erwerbsminderungsrente gelten Jahresgrenzen. Laut Deutscher Rentenversicherung liegen sie 2026 bei 20.763,75€ für die volle Erwerbsminderung. Für die teilweise sind es 41.527,50€. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann sich eine höhere Grenze ergeben. Sie hängt vom höchsten Arbeitseinkommen in den 15 Jahren vor der Erwerbsminderung ab.

Wer die Grenze beachten will, meldet seinen Plan vorab. Die Rentenversicherung rät, den Umfang der Arbeit und den erwarteten Verdienst mitzuteilen. Frag im Zweifel nach, bevor du anfängst.

Ein Minijob ist laut Minijob-Zentrale neben einer Erwerbsminderungsrente immer unschädlich.

Witwen- und Witwerrente: Einkommen wird angerechnet

Bei der Hinterbliebenenrente zählt dein Nettoeinkommen. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt ab dem 1. Juli 2026 ein Freibetrag von 1.122,53€ im Monat. Er gilt bis zum 30. Juni 2027. Für jedes Kind, für das Waisenrente gezahlt werden kann, steigt der Freibetrag um 238,11€.

Liegt dein Einkommen darüber, werden 40% des Mehrbetrags auf die Rente angerechnet. Zum Einkommen zählen unter anderem Verdienst, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen. Welche Einkünfte noch zählen, sagt dir dein Rentenversicherungsträger. Für die Anpassung zum 1. Juli 2026 zählt das Nettoeinkommen aus dem Jahr 2025. Höhere Einkünfte aus 2026 wirken sich erst ab dem 1. Juli 2027 aus.

Ein Minijob mit 603€ im Monat liegt laut Minijob-Zentrale innerhalb des Freibetrags. Rechne bei einem höheren Verdienst vorher mit deinem Rentenversicherungsträger durch.

Minijob als Rentner

Der Minijob ist der klassische Nebenjob für Rentner. Laut Minijob-Zentrale liegt die Verdienstgrenze 2026 bei durchschnittlich 603€ im Monat. Im Jahr sind das 7.236€. Mehrere Minijobs sind möglich, solange du zusammen unter dieser Grenze bleibst. Wie das neben einem Hauptjob läuft, steht im Artikel Minijob neben Hauptjob.

Für die Rentenversicherung gilt Folgendes:

Liegt dein Verdienst im Schnitt über 603€, werden alle deine Jobs versicherungspflichtig. Zähl bei mehreren Minijobs deshalb alles zusammen.

Aktivrente: steuerfrei dazuverdienen

Die Aktivrente ist eine Steuerregel. Sie steht in § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes. Danach bleibt Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit bis 24.000€ im Jahr steuerfrei. Das sind 2.000€ im Monat.

Das Gesetz nennt zwei Bedingungen. Die Arbeit muss ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgen. Und der Arbeitgeber muss Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Wichtig für dich: Das Gesetz nennt nur Arbeitslohn. Einnahmen aus einer Selbstständigkeit nennt es nicht. Wer ein Kleingewerbe betreibt, nutzt die Aktivrente also nicht auf diese Einnahmen. Die Aktivrente senkt zudem nur die Steuer. Sie ändert nichts an der Rente selbst.

Wer vorzeitig in Rente geht, nutzt sie laut Minijob Magazin erst ab der Regelaltersgrenze.

Steuern auf den Nebenverdienst

Dein Nebenverdienst zählt neben der Rente zu deinem Einkommen. Steuerfrei bleibt laut § 32a Einkommensteuergesetz in der Regel der Grundfreibetrag. Er beträgt 2026 genau 12.348€ pro Jahr. Dazu rechnet das Finanzamt aber alle deine Einkünfte zusammen, also auch die Rente.

Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt deshalb von deiner ganzen Lage ab. Das klärt das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Wer online selbstständig dazuverdient, meldet in der Regel ein Gewerbe an. Dazu lies Kleingewerbe anmelden und Kleingewerbe Steuern.

Auch deine Krankenversicherung kann vom Nebenverdienst berührt sein. Frag vorher bei deiner Krankenkasse nach.

Nebenjob für Rentner: Ideen

Du suchst einen Nebenjob für Rentner? Diese Ideen gehen vor Ort oder von zu Hause aus. Ob sie passen, hängt von deiner Zeit und deiner Erfahrung ab. Ein Verdienst ist nie garantiert.

IdeeWoWofür sie passt
Minijob im Handel, Service oder BüroVor OrtFester Verdienst, feste Zeiten
Aushilfe in der Nachbarschaft, zum Beispiel Garten oder HaushaltVor OrtWenig Aufwand, flexible Zeiten
Virtuelle AssistenzZu HauseWenn du organisieren und schreiben kannst
Mikrojobs und kleine AufträgeZu HauseKleine Beträge, kurze Aufgaben
Online-Umfragen und ProdukttestsZu HauseKleiner Zuverdienst, kein Fachwissen nötig
Affiliate MarketingZu HauseWenn du Geduld hast und etwas aufbauen willst

Mehr Ideen findest du in den Artikeln Nebenverdienst online, Virtuelle Assistenz und Mikrojobs. Zu Umfragen und Tests lies Online-Umfragen und Produkttester werden.

Du willst nicht auf Anbieter hereinfallen? Der Artikel Nebenjob von zu Hause seriös zeigt dir, woran du schwarze Schafe erkennst.

Von zu Hause aus dazuverdienen

Viele wollen im Ruhestand von zu Hause aus dazuverdienen. Das geht, braucht aber Zeit und einen langen Atem. Einen schnellen Verdienst solltest du nicht erwarten. Einen Überblick gibt der Artikel Geld von zu Hause verdienen.

Eine Möglichkeit ist Affiliate Marketing. Du empfiehlst Produkte und bekommst eine Provision, wenn jemand über deinen Link kauft. Was das genau ist, erklärt Was ist Affiliate Marketing. Ob das Modell seriös ist, steht in Ist Affiliate Marketing seriös.

Wichtig: Das sind Einnahmen aus einer Selbstständigkeit. Sie fallen nicht unter die Aktivrente. Rechne außerdem damit, dass die ersten Monate wenig oder nichts bringen können.

Du willst Affiliate Marketing in Ruhe kennenlernen? Der Affilionär Kickstart ist unser kostenloser Einstiegsplan für ein Zweiteinkommen. Du bekommst einen 5-Schritte-Plan für Einsteiger und einen 90-Tage-Fahrplan. Er kostet 0€. Ein bestimmtes Ergebnis versprechen wir nicht.

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Wer ohnehin an die Absicherung im Alter denkt, findet im Artikel Rentenlücke eine Übersicht dazu.

Quellen (abgerufen am 05.11.2026): Deutsche Rentenversicherung, Altersrentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, Deutsche Rentenversicherung, Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente, Deutsche Rentenversicherung, Hinzuverdienstgrenze Hinterbliebene, Minijob-Zentrale, Minijob als Rentner, § 3 EStG, § 32a EStG, Minijob Magazin, Rente und Minijob 2026.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?

Bei der Altersrente gibt es laut Deutscher Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten 2026 Jahresgrenzen von 20.763,75€ (voll) und 41.527,50€ (teilweise). Bei der Hinterbliebenenrente gilt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 ein Freibetrag von 1.122,53€ im Monat.

Muss ich als Rentner Steuern auf den Nebenverdienst zahlen?

Dein Nebenverdienst zählt neben der Rente zu deinem Einkommen. Steuerfrei bleibt in der Regel der Grundfreibetrag von 12.348€ im Jahr (2026). Das Finanzamt rechnet aber alle Einkünfte zusammen. Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, klärt das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist eine Steuerregel nach § 3 Nr. 21 EStG. Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit bleibt bis 24.000€ im Jahr steuerfrei, also bis 2.000€ im Monat. Sie gilt ab der Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Einnahmen aus Selbstständigkeit nennt das Gesetz nicht.

Wie viel darf ein Rentner im Minijob verdienen?

Laut Minijob-Zentrale liegt die Verdienstgrenze 2026 bei durchschnittlich 603€ im Monat, im Jahr bei 7.236€. Bei einer Altersrente gibt es daneben keine Hinzuverdienstgrenze. Auch bei einer Erwerbsminderungsrente ist ein Minijob laut Minijob-Zentrale immer unschädlich.

Muss ein Rentner im Minijob in die Rentenversicherung einzahlen?

Ab der Regelaltersgrenze gibt es keine Pflichtbeiträge. Du kannst freiwillig deinen Anteil zahlen. Vor der Regelaltersgrenze besteht in der Regel Versicherungspflicht. Du kannst dich davon befreien lassen.

Darf ich neben der Witwenrente arbeiten?

Ja. Dein Einkommen wird aber angerechnet, wenn es über dem Freibetrag liegt. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sind das 1.122,53€ netto im Monat. Vom Mehrbetrag werden 40% auf die Rente angerechnet.

Kann ich als Rentner ein Kleingewerbe anmelden?

Das ist möglich, wenn du selbstständig dazuverdienen willst. Bei der Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Die Einnahmen sind aber steuerlich zu behandeln. Mehr dazu steht in unserem Artikel zum Kleingewerbe.

Welcher Nebenjob passt für Rentner?

Das hängt von deiner Zeit, deiner Erfahrung und deiner Gesundheit ab. Möglich sind ein Minijob vor Ort, kleine Aufträge oder Online-Tätigkeiten von zu Hause. Ein Verdienst ist bei keiner Idee garantiert.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 05.11.2026, Werte für 2026. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Detailfragen berät dich die Deutsche Rentenversicherung. Genannte Ergebnisse sind Einzelergebnisse und keine Garantie für eigene Einnahmen, siehe Haftungsausschluss.

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