Darf ich in der Elternzeit Geld verdienen? Ja, bis zu 32 Wochenstunden. Aber dein Zuverdienst senkt das Elterngeld, und manchmal muss dein Arbeitgeber zustimmen. Ich bin selbst Familienvater und habe neben dem Job ein Online-Geschäft aufgebaut. Hier erkläre ich dir die Regeln mit Quellen, ein Rechenbeispiel und welche Wege zur Elternzeit passen. Ein eigener Teil richtet sich an alleinerziehende Mamas.
Die kurze Antwort
- Ja, du darfst in der Elternzeit Geld verdienen. Erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.
- Dein Arbeitgeber muss zustimmen, wenn du woanders arbeitest oder dich selbstständig machst.
- Was du verdienst, senkt dein Elterngeld. Das gilt auch für einen Minijob.
- Die Elterngeldstelle musst du informieren, sobald du während des Bezugs eine Arbeit beginnst.
- Ein eigenes Online-Geschäft kannst du in kleinen Zeitfenstern aufbauen. Es bringt am Anfang aber oft wenig oder nichts.
Kurz erklärt
Elternzeit ist die Auszeit von deinem Job, um dein Kind zu betreuen. Dein Arbeitsplatz bleibt dir dabei erhalten.
Elterngeld ist das Geld vom Staat, das einen Teil deines wegfallenden Einkommens ersetzt. Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe.
Warum ich als Familienvater darüber schreibe
Ich bin Familienvater und habe neben meinem Hauptjob ein Online-Geschäft aufgebaut. Ich weiß also, wie knapp Zeit mit Kindern ist. Trotzdem sage ich dir: Täglich ein bis zwei Stunden sind möglich. Du musst sie aber fest einplanen und eine Routine daraus machen.
Die Elternzeit ist eine besondere Phase. Viele Eltern fragen sich dann: Reicht das Geld? Und kann ich die Zeit nutzen, um mir etwas Eigenes aufzubauen? Beides ist verständlich. Wichtig ist nur, dass du die Regeln kennst. Sonst zahlst du am Ende Elterngeld zurück.
Wichtig: Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich gebe dir einen Überblick mit Quellen. Für deinen Fall frag deine Elterngeldstelle oder eine Beratungsstelle.
Die Regeln: Was ist in der Elternzeit erlaubt?
Bis zu 32 Wochenstunden
Während der Elternzeit darfst du höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. So steht es in § 15 BEEG. Fürs Elterngeld gilt dieselbe Grenze, gerechnet im Lebensmonat des Kindes. Wer mehr arbeitet, ist „voll erwerbstätig“ und bekommt kein Elterngeld (§ 1 BEEG).
Was heißt das im Alltag? 32 Stunden sind vier Tage zu je acht Stunden. Das ist eine Grenze nach oben, kein Ziel. Mit einem Baby zu Hause wirst du meist deutlich weniger schaffen.
Zustimmung des Arbeitgebers
Teilzeit bei deinem eigenen Arbeitgeber ist meist am einfachsten. Auch dafür brauchst du aber eine Vereinbarung oder einen Antrag (§ 15 BEEG). Strenger ist es, wenn du woanders arbeiten willst. Für Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Das gilt auch für eine selbstständige Tätigkeit.
Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen ablehnen. Dafür braucht er dringende betriebliche Gründe. Die Ablehnung muss in Textform kommen (§ 15 Abs. 4 BEEG). Lehnt er nicht rechtzeitig ab, gilt die Zustimmung laut Minijob-Zentrale als erteilt. Mein Tipp: Frag schriftlich, zum Beispiel per E-Mail. Dann hast du das Datum.
Meldung an die Elterngeldstelle
Arbeitest du während des Elterngelds in Teilzeit? Dann sag es der Elterngeldstelle so schnell wie möglich. Dazu bist du laut Familienportal verpflichtet. Das Elterngeld wird dann zunächst nur vorläufig gezahlt. Später rechnet die Stelle mit deinen echten Gehaltsnachweisen ab. Zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückzahlen.
So wirkt dein Zuverdienst aufs Elterngeld
Es zählt der Unterschied der Einkommen vor und nach der Geburt (§ 2 BEEG). Verdienst du nach der Geburt etwas dazu, wird dieser Unterschied kleiner. Damit sinkt auch dein Elterngeld.
Ein paar feste Zahlen aus Gesetz und Familienportal:
- Basiselterngeld gibt es zwischen 300 und 1.800 € im Monat.
- ElterngeldPlus gibt es zwischen 150 und 900 € im Monat, dafür doppelt so lange.
- Als Netto-Einkommen vor der Geburt zählen höchstens 2.770 € im Monat.
- Der Satz liegt meist bei 65 bis 67 % des wegfallenden Netto-Einkommens. Bei kleinen Einkommen ist er höher.
- Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 € gibt es kein Elterngeld. Das gilt für Paare und Alleinerziehende.
Ein Rechenbeispiel vom Familienportal:
| Situation | Netto vor der Geburt | Netto nach der Geburt | Elterngeld pro Monat |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 2.000 € | 500 € | 975 € |
| ElterngeldPlus | 2.000 € | 500 € | 650 €, dafür doppelt so viele Monate |
Beim Basiselterngeld zählt hier der Unterschied von 1.500 €. Davon 65 % sind 975 €. Beim ElterngeldPlus bekommst du im Beispiel 650 € pro Monat, und das doppelt so lange. Arbeitest du in Teilzeit, kann ElterngeldPlus deshalb unterm Strich mehr bringen. Rechne beide Varianten durch, bevor du dich entscheidest.
Minijob in der Elternzeit
Viele denken, ein Minijob zählt nicht. Das stimmt nicht. Auch das Geld aus einem Minijob wird beim Elterngeld berücksichtigt (Familienportal). Weil du dafür meist keine Steuern und Abgaben zahlst, zieht die Stelle auch keine ab. Die Minijob-Grenze liegt laut Minijob-Zentrale derzeit bei 603 € im Monat (Stand 03.03.2026). Sie wird jährlich angepasst.
Selbstständig in der Elternzeit
Auch eine selbstständige Arbeit darfst du während des Elterngelds weiterführen, mit höchstens 32 Wochenstunden. Schon mit dem Antrag schätzt du, wie viel du voraussichtlich verdienst (Familienportal). Das Elterngeld kommt erst vorläufig. Nach dem Bezug weist du dein echtes Einkommen nach. Hast du mehr verdient als gedacht, zahlst du zurück.
Laut Familienportal werden dabei pauschal 25 % deiner Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen. Wichtig: Wie oben beschrieben, braucht eine Selbstständigkeit in der Elternzeit die Zustimmung deines Arbeitgebers. Was du beim Gewerbe beachten musst, steht in Kleingewerbe anmelden.
Welche Wege passen zur Elternzeit?
Jeder Weg hat seinen Preis. Mit einem Baby zählt vor allem eins: Wie flexibel ist die Arbeit? Hier ein ehrlicher Vergleich.
| Weg | Was dafür spricht | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber | Bekannte Arbeit und festes Gehalt. Läuft über einen Antrag bei deinem Arbeitgeber. | Feste Zeiten, Betreuung muss stehen. Das Gehalt senkt dein Elterngeld. |
| Minijob woanders | Schnell gefunden, überschaubar, oft am Abend oder Wochenende. | Zustimmung deines Arbeitgebers. Wird aufs Elterngeld angerechnet. |
| Freiberuflich arbeiten | Du nutzt, was du schon kannst, zum Beispiel Texte, Grafik oder Buchhaltung. | Zustimmung, Prognose, Nachweise. Kunden wollen oft feste Termine. |
| Eigenes Online-Geschäft aufbauen | Freie Zeiteinteilung, auch in 30-Minuten-Fenstern. Du baust etwas für die Zeit danach auf. | Bringt am Anfang oft wenig oder nichts. Gilt als selbstständig, also auch hier Zustimmung und Gewerbe. |
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Online-Geschäft in der Elternzeit: meine ehrliche Sicht
Ich arbeite seit 2018 im Affiliate Marketing. Dabei empfiehlst du Produkte anderer und bekommst eine Provision, wenn jemand über deinen Link kauft. Für Eltern hat das einen großen Vorteil: Du bestimmst selbst, wann du arbeitest. Bei vielen Eltern reicht der Mittagsschlaf für einen Schritt.
Aber ich will dir nichts vormachen. Die ersten Monate sind Aufbau. Du lernst, erstellst Beiträge und probierst Dinge aus. Geld kommt oft erst später, manchmal gar nicht. Wenn du in der Elternzeit startest, rechne nicht mit Einnahmen. Sieh es als Investition in die Zeit danach.
Solange du wenig verdienst, bleibt auch die Kürzung beim Elterngeld klein. Einen Freibetrag gibt es aber nicht. Jeder Euro Gewinn zählt. Gib deshalb bei der Elterngeldstelle eine ehrliche Prognose ab. Und kläre die Zustimmung mit deinem Arbeitgeber, bevor du ein Gewerbe anmeldest.
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Wie viel Zeit bleibt mit Baby wirklich?
Mit einem Baby gibt es keinen normalen Tag. Nächte sind kurz, Pläne ändern sich ständig. Trotzdem gibt es Zeitfenster. Bei vielen Eltern sind es diese:
- Der Mittagsschlaf: oft 30 bis 90 Minuten. Plane hier die Aufgaben, die Ruhe brauchen.
- Der Abend: wenn das Kind schläft. Hier passen leichte Aufgaben, zum Beispiel Beiträge planen.
- Der Kinderwagen: Beim Spazierengehen kannst du Ideen ins Handy sprechen oder etwas anhören.
- Feste Absprachen: Ein Abend pro Woche, an dem der Partner oder die Großeltern übernehmen.
Wie viel Zeit du wirklich hast, rechnest du am besten aus. Im Zeitfresser-Rechner wählst du das Profil „Familie mit Kleinkind“ oder „Alleinerziehend“. Er zeigt dir deine freien Stunden pro Tag und einen Wochenplan.
Alleinerziehende Mama: was anders ist
Als alleinerziehende Mama trägst du alles allein. Die Zeit ist noch knapper, das Geld oft auch. Die Regeln zum Elterngeld gelten für dich genauso: 32 Wochenstunden, Anrechnung und Meldung. Auch die Einkommensgrenze von 175.000 € gilt für Alleinerziehende.
Mein Rat für diese Lage:
- Erst die Sicherheit. Kläre, welche Leistungen dir zustehen. Hilfe gibt es bei der Elterngeldstelle, beim Jugendamt und bei Beratungsstellen.
- Dann ein kleines Polster. Schon ein kleiner Notgroschen nimmt Druck raus.
- Kleine Schritte statt großer Pläne. Drei Mal 30 Minuten pro Woche sind ein guter Start. Mehr geht später.
- Flexible Wege zuerst. Feste Schichten sind ohne Betreuung schwer. Arbeit, die du selbst einteilst, passt besser.
- Keine Versprechen glauben. Wer dir schnelles Geld für wenig Zeit verspricht, nutzt deine Lage aus.
Wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht, hilft dir die 50-30-20-Regel mit Rechner beim Überblick. Bei Schulden such dir kostenlose Schuldnerberatung, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder einem Wohlfahrtsverband.
Typische Fehler beim Zuverdienst in der Elternzeit
- Die Elterngeldstelle nicht informieren. Das kann zu Rückzahlungen führen.
- Ohne Zustimmung woanders arbeiten. Frag deinen Arbeitgeber vorher, am besten schriftlich.
- Den Minijob vergessen. Auch er zählt beim Elterngeld.
- Zu viel auf einmal planen. Ein Baby hält sich an keinen Plan. Plane lieber wenig und bleib dran.
- Mit schnellem Geld rechnen. Ein eigenes Geschäft braucht Monate, bis es trägt.
Dein Plan in 5 Schritten
- Regeln klären: Stunden, Zustimmung, Meldung. Frag im Zweifel die Elterngeldstelle.
- Elterngeld durchrechnen: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, mit und ohne Zuverdienst.
- Zeitfenster finden: Mit dem Zeitfresser-Rechner siehst du, was realistisch ist.
- Einen Weg wählen: Teilzeit, Minijob, freiberuflich oder ein eigenes Online-Geschäft.
- Klein starten und dranbleiben: Lieber jeden Tag 30 Minuten als einmal im Monat einen ganzen Tag.
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Kostenlos starten →Quellen (abgerufen am 26.10.2026): Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 1, § 2 und § 15. Familienportal des Bundesfamilienministeriums: Elterngeld FAQ mit Rechenbeispiel, Teilzeit, Minijob, Selbstständige. Minijob-Zentrale, Stand 03.03.2026.
Häufige Fragen
Kann ich während der Elternzeit Geld verdienen?
Ja. Du darfst bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Arbeitest du woanders oder selbstständig, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Dein Verdienst senkt das Elterngeld.
Wie viele Stunden darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats. Das steht in § 15 BEEG. Für das Elterngeld gilt dieselbe Grenze nach § 1 Abs. 6 BEEG.
Wird ein Minijob auf das Elterngeld angerechnet?
Ja. Laut Familienportal wird auch das Einkommen aus einem Minijob beim Elterngeld berücksichtigt. Steuern und Abgaben werden dabei meist nicht abgezogen, weil du keine zahlst.
Wie viel darf ich zum Elterngeld dazuverdienen?
Eine feste Grenze in Euro gibt es nicht, nur die 32 Wochenstunden. Jeder Verdienst nach der Geburt verkleinert aber den Unterschied zum Einkommen davor. Damit sinkt dein Elterngeld.
Muss mein Arbeitgeber einem Nebenjob in der Elternzeit zustimmen?
Ja, wenn du bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig arbeitest. Er kann nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform ablehnen.
Muss ich den Zuverdienst der Elterngeldstelle melden?
Ja. Laut Familienportal musst du eine Teilzeitarbeit während des Elterngelds so schnell wie möglich melden. Das Elterngeld wird dann vorläufig gezahlt und später abgerechnet.
Kann ich mich in der Elternzeit selbstständig machen?
Ja, mit höchstens 32 Wochenstunden und mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Du gibst eine Prognose zu deinem Einkommen ab. Nach dem Bezug weist du den echten Gewinn nach.
Lohnt sich ElterngeldPlus, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Oft ja. Im Beispiel des Familienportals gibt es 975 € Basiselterngeld. Alternativ gibt es 650 € ElterngeldPlus, dafür doppelt so lange. Rechne beide Varianten für dich durch.
Wie kann ich als alleinerziehende Mama Geld verdienen?
Am besten mit Arbeit, die du selbst einteilst, und in kleinen Schritten. Kläre zuerst, welche Leistungen dir zustehen, und bau ein kleines Polster auf. Misstraue Versprechen von schnellem Geld.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 26.10.2026. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln und Beträge können sich ändern. Für deinen Einzelfall frag deine Elterngeldstelle oder eine Beratungsstelle. Genannte Ergebnisse sind Einzelergebnisse und keine Garantie für eigene Einnahmen, siehe Haftungsausschluss.